Überstehende Ladung am Anhänger: Was ist in Deutschland erlaubt?
Beim Beladen des Anhängers stellt man plötzlich fest: Die Ladung passt nicht vollständig hinein und ragt heraus. Darf das überhaupt? Und wenn ja – wie weit?
In diesem Blogartikel erklären wir Ihnen die aktuellen Vorschriften in Deutschland für überstehende Ladung an Anhängern und warum es in vielen Fällen besser ist, von Anfang an den passenden Anhänger zu wählen.
Bitte beachten: Dieser Beitrag bezieht sich auf die deutschen Regelungen. In anderen Ländern gelten unter Umständen andere gesetzliche Vorgaben.
Besser vermeiden: Der passende Anhänger von Anfang an
Wir bei Henra empfehlen grundsätzlich: Wählen Sie einen Anhänger, in den Ihre Ladung vollständig hineinpasst. Das ist sicherer, spart Zeit bei der Markierung und vermeidet Bußgelder oder Schäden am Material.
Doch nicht immer lässt sich das vermeiden besonders bei sperriger oder unteilbarer Ladung. In diesen Fällen gelten in Deutschland klare Regeln.
Wann ist eine Markierungspflicht für überstehende Ladung gegeben?
In Deutschland ist ein Markierungsbord für überstehende Ladung gesetzlich vorgeschrieben, wenn:
➤ Hinten:
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Unteilbare Ladung darf bis zu 1,5 Meter nach hinten überstehen.
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Bei Strecken unter 100 km sogar bis zu 3 Meter.
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Teilbare Ladung unterliegt strengeren Regeln – hier ist jede Form des Überstands zu markieren.
➤ Seite:
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Die Ladung darf maximal 40 cm seitlich über die Begrenzungsleuchten hinausragen.
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Breitere Ladung muss deutlich markiert werden.
➤ Länge:
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Die Gesamtlänge von Fahrzeug + Ladung darf 20,75 Meter nicht überschreiten.

Welches Markierungsbord ist in Deutschland vorgeschrieben?
Für Deutschland gelten die folgenden Anforderungen:
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Form: Rechteckig
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Design: Diagonal verlaufende, reflektierende Streifen in Rot und Weiß
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Maße: Üblicherweise 50 × 50 cm, Streifenbreite zwischen 7 und 10 cm
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Befestigung: Muss fest und gut sichtbar am äußersten Punkt der überstehenden Ladung angebracht werden
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Nachttransport: Zusätzlich weißes Licht vorne, rotes Licht hinten
📌 Achtung: Ladung darf in Deutschland nicht an der Vorderseite eines Fahrzeugs oder Anhängers überstehen.
Maximale Breite:
Die Gesamtbreite des Fahrzeugs inklusive Ladung darf 2,55 Meter nicht überschreiten
(ausgenommen einklappbare Spiegel).
Keine Markierung = Bußgeld
Wer überstehende Ladung nicht korrekt markiert, riskiert in Deutschland ein Bußgeld – und im schlimmsten Fall sogar ein Bußgeld mit Punkten in Flensburg. Achten Sie daher unbedingt auf eine ordnungsgemäße Kennzeichnung Ihrer Ladung, besonders bei Nachtfahrten.
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